Redaktionsgeheimnis

Redakteur.

das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Presseorganen und privaten Informanten, ist Teil der Pressefreiheit. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bedarf die Presse auch privater Informationsquellen. Diese stehen ihr aber nur zur Verfügung, wenn der Informant sich grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das ,Redaktionsgeheimnis1 gewahrt wird.

Zeugnisverweigerungsrecht (d. Redakteurs).




Vorheriger Fachbegriff: redaktionelle Werbung | Nächster Fachbegriff: Redaktionsstatute


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen