Registergericht

eine Abteilung des Amtsgerichts, zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Registersachen. Geführt werden: Handelsregister, Genossenschaftsregister,
Vereinsregister, Güterrechtsregister, Musterregister und Schiffsregister. Zuständig weitgehend der Rechtspfleger. Richtervorbehalte enthält das Rechtspflegergesetz. In einzelnen Ländern sind die Registersachen mehrerer Amtsgerichte bei einem Amtsgericht zusammengefasst (konzentriertes Registergericht).

ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Führung der Register (Vereins-, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechtsregister u. a.) betraut ist.

, Handelsrecht: -9 Handelsregister.
Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Güterrechtsregister.




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