Rentenwert

Bestandteil der Rentenformel zur Ermittlung des Zahlbetrags aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist der Betrag, der einer Rente für ein Jahr mit einer durchschnittlichen Beitragszahlung entspricht. Gem. § 68 SGB VI erfolgen regelmäßige Rentenanpassungen über den Rentenwert zum 1.7. eines jeden Kalenderjahres. Seit 2005 ist durch den Nachhaltigkeitsfaktor, § 68 Abs. 4 SGB VI, aber auch die zahlenmäßige Entwicklung des
demographischen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern zu berücksichtigen.




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