res sacrae

(lat. "die geheiligten Sachen"), kirchlichen Zwecken gewidmete Sachen; z. B. alle zum Gottesdienst bestimmten Sachen (Kirchen, Kirchengeräte, Kirchenglocken) und Friedhöfe. Die res sacrae sind res extra commercium. Besitz im bürgerlichrechtlichen Sinn ist an diesen Sachen jedoch möglich, ebenso das Eigentum der Kirche an ihnen.

(heilige Sachen): Durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmte Sachen. Res sacrae gehören zu den öffentlichen Sachen im weiteren Sinne.

Als r. s. werden in der kath. Kirche heilige Sachen bezeichnet, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind. Sie sind nach kirchl. Vorschrift ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst wenn sie im Eigentum von Privatpersonen stehen.




Vorheriger Fachbegriff: res publica | Nächster Fachbegriff: reservatio mentalis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen