RiVASt

(Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten): 1984 in Kraft getretene Verwaltungsanordnung zur Regelung der gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen, die insbesondere das Auslieferungsverfahren, aber auch Zeugenvernehmungen und weitere Aspekte des internationalen Rechtshilfeverkehrs regeln.




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