Saisonkennzeichen

Auf Antrag erhält man ein befristetes amtliches Kennzeichen für einen bestimmten, nach vollen Monaten bemessenen Zeitraum, das man jedes Jahr erneut verwenden darf. Solche Saisonkennzeichen sind vor allem bei Eigentümern von Motorrädern und Wohnmobilen beliebt, die ihre Fahrzeuge oft nur in den wärmeren Monaten benutzen. Sie dürfen diese dann nur während des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen oder parken. Die Zulassungsstelle vermerkt die Beschränkung im Fahrzeugschein; die Angabe erscheint in Klammern hinter dem amtlichen Kennzeichen. Saisonkennzeichen entsprechen in ihrem Aussehen weitgehend den normalen Kennzeichen und sind insbesondere daran erkennbar, dass der Zulassungszeitraum angegeben ist.

§ 23 Abs. lb StVZO, Anlage Vb StVZO

Kennzeichen am Kfz.




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