Scheckreiterei

Bezeichnung für die Ausstellung von Schecks durch zwei Personen, die nicht über die entsprechende Kontodeckung oder einen eingeräumten Kredit verfügen. Diese tauschen die Schecks aus und reichen sie dann jeweils auf ihr Konto ein, um sich einen kurzfristigen Kredit zu verschaffen. Diese Art der verdeckten Kreditbeschaffung verstößt gegen den Grundsatz, dass der Scheck kein Kreditmittel ist, und ist daher sittenwidrig und nichtig.




Vorheriger Fachbegriff: Scheckregress | Nächster Fachbegriff: Scheckvertrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen