Scheinselbständigkeit

Die Abgrenzung zwischen sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigten und i. d. R. nicht versicherungspflichtigen Selbständigen bereitet teilweise erhebliche Schwierigkeiten (Arbeitnehmer, Versicherungsfreiheit, Versicherungspflicht). Der Gesetzgeber hat daher Versuche unternommen, den Begriff der Selbständigkeit bzw. (Schein-)Selbständigkeit zu umschreiben (vgl. Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung v. 19. 12. 1999, BGBl. I 3843, und Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. 20. 12. 1998, BGBl. I 2000, 29); diese Regelungen sind jedoch aufgehoben worden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz- Gesetze) v. 23. 12. 2002 (BGBl. I 4621), so dass nunmehr wieder die allgemeinen Abgrenzungsregelungen gelten.




Vorheriger Fachbegriff: Scheinprozess | Nächster Fachbegriff: Scheinselbstständige


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen