Schlepplohn

das Entgelt für die Leistung aus einem Schleppvertrag (Abschleppvertrag), z.B. betr. eines Schiffes oder Kraftfahrzeuges. Der Schleppvertrag kann je nach Leistungsinhalt Fracht-, Werk- öder Dienstvertrag sein (ersteres z.B., wenn das Schleppschiff dem Schleppuntemehmen zur Beförderung übergeben wird und dieses nicht lediglich die "Schleppkraft" zur Verfügung stellt). Wird das Schleppen "auf eigene Verantwortung" des Geschleppten vereinbart, so liegt Haftungsausschluss vor.

ist die Vergütung für das Schleppen eines Schiffes; er gehört zu den gewöhnlichen Kosten der Seeschifffahrt und fällt grundsätzlich dem Verfrachter allein zur Last (§ 621 HGB).




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