Schutzbrief

In früherer Zeit sicherte das Staatsoberhaupt bestimmten Personen einen besonderen Schutz durch Ausstellung einer Sch.-Urkunde zu (z. B. gab er auf diese Weise einem Angeklagten das freie Geleit).

Versicherungsrechtlich versteht man unter S. die Verpflichtung, mehrere (Versicherungs-)Leistungen aus einem bestimmten Anlass und/oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegen entsprechende (meist einmalige) Prämienzahlung zu erbringen, z. B. anlässlich einer Auslandsreise die Übernahme erforderlich werdender Behandlungs- und sonstiger Kosten, die Rückführung von Personen und Sachen, die Gewährung von Rechtsschutz u. a.

Rechtshistorisch war S. die urkundliche Zusage besonderen Schutzes an bestimmte Personen, meist fremder Staatsangehörigkeit, durch das Staatsoberhaupt. Zum freien Geleit im Strafverfahren Abwesenheitsverfahren.




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