See-Berufsgenossenschaft

auf Selbstverwaltung der Reeder beruhender Träger der See-Sozialversicherung mit Sitz in Hamburg. Als öffentlichrechtliche Körperschaft vertritt sie gemeinsame Interessen und stellt Vorschriften für die Schiffahrt auf. Sie ist zugleich Schiffsicherheitsbehörde und kann ihre Anordnungen durch Strafmassnahmen durchsetzen.

Im Sozialrecht:

Die See-Berufsgenossenschaft ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist zuständig für Unternehmen der Seefahrt (§ 121 Abs. 2, 3 SGB VII).

Träger der gesetzl. Unfallversicherung für die in Unternehmen der Seefahrt Tätigen, die gegen Arbeitsunfall versichert sind; § 121 II, III SGB VII. Berufsgenossenschaften.




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