Sicherheitsgurt

sehr haltbarer Gurt zum Anschnallen von Personen insbes. im Auto, um deren Chancen erheblich zu erhöhen, einen Verkehrsunfall zu überleben bzw. mit nur geringen Verletzungen zu überstehen. Eine Pflicht zur Anlegung des S. besteht für alle Fahrzeuginsassen; wer auf den Vordersitzen bei einer Polizeikontrolle ohne S. angetroffen wird, muß ein Bußgeld von 40 DM zahlen (das allerdings nicht in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen wird). Darüber hinaus kann ein Verlust von Versicherungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen eintreten oder gegenüber Schadensersatzansprüchen ein Mitverschulden geltend gemacht werden.

Kfz. mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen - von einigen Ausnahmen abgesehen - mit S.en oder anderen zugelassenen Rückhaltesystemen ausgerüstet sein (s. § 35 a StVZO). Der S. muss während der Fahrt angelegt sein; Kinder bis zu 12 Jahren und 1,5 m Körpergröße dürfen in Kfz. grundsätzlich nur mitgenommen werden, wenn bestimmte für das Kind geeignete Rückhaltevorrichtungen benutzt werden (§ 21 I, I a StVO). Ausnahmen gelten für Taxi(Mietwagen)fahrer, Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr und Fahrten im Schritttempo sowie in bestimmten Omnibussen (§ 21 a I StVO). Nichtanlegen des S. ist mit Geldbuße bedroht. Verstöße gegen die Vorschriften können zum Verlust von Versicherungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen (BAG NJW 1982, 1013) führen oder gegenüber Schadensersatzansprüchen als Mitverschulden geltend gemacht werden (BGH NJW 2001, 1485).




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