Sicherungserpressung

Hierbei sichert der Täter den erlangten Vorteil mit Nötigungsmitteln, ohne einen neuen Schaden anzurichten. Die Schadensvertiefung ist nicht mehr als Erpressung strafbar. Es bleibt die Strafbarkeit aus Nötigung, die in Tatmehrheit zum vorhergehenden Vermögensdelikt bezüglich der Erlangung des Vermögensvorteils steht.




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