Sicherungsgeber

Beteiligter eines Rechtsgeschäfts, welches zur Sicherung einer Forderung vorgenommen wird, der dem anderen Vertragsbeteiligten, dem Sicherungsnehmer, die Sicherheit einräumt (z. B. bei einer Sicherungsübereignung; einer Sicherungsgrundschuld; einer Sicherungsabtretung).

Sicherungsübereignung.




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