Sicht

Beim Wechsel und Scheck bedeutet "Verfall bei Sicht" (Sichtwechsel): die Wechselsumme oder Schecksumme muss vom Bezogenen gezahlt werden, sobald ihm das Papier vorgelegt wird (sobald es ihm "in Sicht kommt"). Anders als beim Wechsel ist der Scheck stets bei Sicht zahlbar; jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben (Art. 28 ScheckG).




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