Sollvorschrift

Im Gegensatz zur Mussvorschrift führt ihre Verletzung nicht zur Nichtigkeit des erstrebten Rechtserfolges. Die S. ist gleichsam eine nachdrückliche Mahnung des Gesetzgebers, eine Vorschrift zu befolgen. Rechtsnorm.

ist die Bestimmung, die ein Verhalten zwar gebietet, aber nicht zwingend vorschreibt. Lit.: Weber-Petras, D., Ordnungs- und Soll Vorschriften im Strafprozessrecht, 1992




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