Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Diese S. ermöglicht Betrieben die Inanspruchnahme einer erhöhten Abschreibung für angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Voraussetzung ist, dass der Betrieb zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das der Anschaffung/Herstellung vorausgeht, die Größenmerkmale nicht überschreitet, die für den Investitionsabzugsbetrag vorgesehen sind. Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages ist jedoch keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der S. Weiter muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr in einer inländ. Betriebsstätte fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Der Begünstigungszeitraum für die S. beträgt 5 Jahre, das erste Jahr ist das Jahr der Anschaffung/Herstellung. Die Höhe der S. beläuft sich in diesen 5 Jahren auf insgesamt 20 v. H., wobei die Verteilung der S. im Begünstigungszeitraum dem Stpfl. freisteht. Neben der S. ist die normale Abschreibung abzusetzen, Absetzung für Abnutzung.




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