Sonderzahlungen an den Arbeitnehmer

Sonderzahlungen oder Gratifikationen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers aufgrund bestimmter Anlässe. In der Regel handelt es sich dabei um Einmalzahlungen, für die es zumeist keine gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt. Im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung können solche Zahlungen vorgesehen werden. Daneben kommt auch die "betriebliche Übung" für den Anspruch in Betracht — wenn solche Zahlungen in der Vergangenheit regelmäßig geleistet wurden.

Arten der Gratifikation
Urlaubsgeld: Während des Erholungsurlaubs muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Zusätzlich wird aufgrund entsprechender Vereinbarung häufig noch ein Urlaubsgeld gewährt, dessen Höhe sich meist nach dem Monatslohn richtet. Teilzeitbeschäftigte erhalten oft ein im Verhältnis ihrer Arbeitszeit vermindertes Urlaubsgeld. Weihnachtsgeld: Die Gratifikation anlässlich des Christfestes wird oft auch 13. Monatsgehalt genannt. Ihre Auszahlung wird häufig von der Betriebstreue, also einer Mindestbeschäftigungszeit, abhängig gemacht.
Oft wird im Zusammenhang damit auch die Vereinbarung getroffen, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag noch bestehen muss. Endet es vorher, ist das 13. Gehalt unter Umständen zurückzuzahlen.
Provision: Dabei handelt es sich um eine umsatz-, also erfolgsbezogene Entgeltform. Entlohnt wird damit die Vermittlung oder der Abschluss eines Vertrags, z. B. im Versicherungswesen oder durch einen Handelsvertreter. Gewinnbeteiligung: Diese Gratifikationen sollen die Mitarbeiter an der Umsatzentwicklung der Firma teilhaben lassen und sind üblicherweise im Arbeitsvertrag vereinbart oder durch Betriebsvereinbarung geregelt.




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