Sparerfreibetrag

Der S. ist mit Wirkung zum 1. 1. 2009 in den sog. Sparer-Pauschbetrag überführt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Einkünfte aus Kapitalvermögen, nach Abzug der Werbungskosten (51 EUR für Ledige/102 bei Zusammenveranlagung) bis 750 EUR für Ledige und 1500 EUR im Fall der Zusammenveranlagung steuerfrei. Durch das damals geltende Halbeinkünfteverfahren konnte sich die steuerentlastende Wirkung dieses Freibetrags verdoppeln.




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