Staatsgerichtshof

in vielen Ländern Bezeichnung des Verfassungsgerichtes.

ist die Bezeichnung für (obere) Verfassungsgerichte (der Länder). Lit.: Günther, H., Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004

Als S. wurde in der Weimarer Republik das auf Grund Art. 108 WV durch Gesetz vom 9. 7. 1921 (RGBl. 905) errichtete Verfassungsgericht bezeichnet. Auch heute noch führen die Verfassungsgerichte einiger Länder der BRep. die Bezeichnung S. (Baden-Württemberg; Bremen; Hessen; Niedersachsen). Verfassungsgerichtsbarkeit.




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