Staatsverträge, inkorporierte

Völkerrechtliche Verträge, die inhaltlich in das autonome IPR eingearbeitet wurden. Im EGBGB wurde, um eine größere Übersichtlichkeit zu erreichen, das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht und das Römische EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht inkorporiert. Der angestrebte Vereinfachungseffekt ist jedoch fragwürdig, da das Verhältnis der EGBGB-Vorschriften zu den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen umstritten ist.




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