strafbewehrte Unterlassungserklärung

Mit dieser Erklärung verspricht der Erklärende, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird der Anspruchsgegner zur Abgabe dieser Erklärung aufgefordert. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unterlassungsversprechen uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich ist.
Bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs dürfen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren gem. § 97a UrhG für die erste Abmahnung nicht mehr als €100 betragen. Hierdurch soll der Flut der durch das Internet hervorgerufenen Abmahnungen begegnet werden.




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