Strahlenschutzrecht

besonderer Bereich des Kernenergierechts (*Atomrecht). Regelungen finden sich in der StrahlenschutzVO, in der RöntgenVO und im Strahlenvorsorgegesetz. Die StrahlenschutzVO gilt insb. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung). Die Röntgen VO regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (insb. im Bereich der Heilkunde). Das Strahlenschutzvorsorgegesetz normiert die
Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und regelt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Freisetzung radioaktiver Stoffe.




Vorheriger Fachbegriff: Strahlenschutz | Nächster Fachbegriff: Strahlenschutzverordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen