Telekommunikationsordnung

Ordnung des Fernmeldewesens im Rahmen der Bundespost. Im einzelnen werden im Fernmeldeanlagengesetz folgende Dienste geregelt: Telefon, Telex, Telefax, Bildschirmtext, Datenübermittlung, Funkruf, Telegramm, Bildübermittlung. Die T. regelt auch die Rechtsbeziehungen zwischen Benutzer und Post.




Vorheriger Fachbegriff: Telekommunikationsnetze | Nächster Fachbegriff: Telekommunikationsrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen