Telekommunikationsrecht

1.
Telekommunikation (griech./lat.: Fernmitteilung, früher: Fernmeldewesen) ist laut § 3 Nr. 22 TKG das Aussenden, Übermitteln und Empfangen von elektromagnetischen oder optischen Signalen mittels technischer Einrichtungen. T. (früher: Fernmelderecht) bezeichnet daher alle Rechtsnormen, die sich mit den technischen Einrichtungen der Telekommunikation und ihren Betreibern befassen. Wichtig ist, dass Telekommunikation über Netze erfolgt (z. B. Fest- und Mobilfunknetze für Telefonie, s. Telekommunikationsnetze). Aus der Netzstruktur ergeben sich jur. Besonderheiten vor allem für Marktregulierung und Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Der Telekommunikationssektor in D. wurde in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Postreformen liberalisiert und privatisiert. Nicht zum T. gehört das Recht der auf den Telekommunikationsnetzen angebotenen Telemedien und ihrer Inhalte, wie z. B. Fernsehen, Rundfunk, Internet, Satellitennavigation etc.

2.
Die wichtigsten Vorschriften des nationalen T. sind das Telekommunikationsgesetz sowie die auf seiner Grundlage ergangenen RechtsVO. Verfassungsrechtlich bedeutsam sind Art. 10 GG (Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis), Art. 73 I Nr. 7 GG (ausschließliche Gesetzgebung des B. über Postwesen und Telekommunikation) sowie Art. 87 f GG (Gewährleistungsverantwortung des Bundes für Universaldienstleistungen).

3.
Motor der Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationssektors in Europa war neben der rasanten technischen Entwicklung vor allem das Europarecht (europäisches Recht). Auf der Grundlage von Art. 86 III a. F. (jetzt 107 III AEUV; Wettbewerbsrecht) und Art. 94 EGV a. F. (jetzt 115 AEUV; Harmonisierungsvorschrift) wurde seit 1986 die Marktöffnung betrieben. Seit der Reform des EU-T. von 2002, die zur Neufassung des TKG führte, sind folgende Rechtsakte einschlägig, jeweils m. Änd.:


Zugangsrichtlinie 2002/19/EG v. 7. 3. 2002, ABl. EG L 108, S. 7,


Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG v. 7. 3. 2002, ABl. EG L 108, S. 21,


Rahmenrichtlinie 2002/21/EG v. 7. 3. 2002, ABl. EG L 108, S. 33,


Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG v. 7. 3. 2002, ABl. EG L 108, S. 51,


Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG v. 12. 7. 2002, ABl. EG L 201, S. 37, und


Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG v. 16. 9. 2002, ABl. EG L 249, S. 21,


Roamingverordnung 717/2007 v. 27. 6. 2007, ABl. EU L 171/32.




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