Fernmelderecht

Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Fernmeldehoheit des Staates und die Benutzung der Fernmeldeeinrichtungen beziehen. Unter Fernmeldehoheit versteht man das ausschliessliche Recht des Staates, Fernmeldeanlagen zu errichten, zu betreiben und die Teilnahme am öffentlichen Fernsprechverkehr zu regeln. Schwarzsender. Es handelt sich um eine staatliche Monopolstellung, die dem Bund zusteht (Art. 73 GG). Funkwesen.

ist die Gesamtheit der das Fem- meldewesen betreffenden Rechtssätze. Telekommunikation, Telekommunikationsgesetz Lit.: Wissmann, M., Telekommunikationsrecht, 2003; Holznagel, B., Telekommunikationsrecht, 2. A. 2006




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