Teleshopping

(Fernerwerb) ist der rechtsgeschäftliche Erwerb (z. B. Kauf) mittels elektronischer Datenverarbeitung. Lit.: Olaf, W., Teleshopping - e-commerce, 2001; Daf- ner, C., Das öffentliche Wirtschaftsrecht der Teledienste, 2003

T. ist ein Telemediendienst (Telemedien) und bezeichnet nach § 2 II Nr. 10 RStV die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit per Fernsehen für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist T. mit Ausnahme von T.-Spots untersagt, § 18 RStV. Im privaten Rundfunk müssen T.-Fenster eine Mindestdauer von 15 Minuten haben, die Gesamtsendedauer darf drei Stunden pro Tag nicht überschreiten, § 45 a RStV. Zulässig sind ausschließlich T.-Programme.




Vorheriger Fachbegriff: teleologische Reduktion | Nächster Fachbegriff: Telle-quelle-Schutz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen