Theokratie

(griech., "Gottesherrschaft"), Herrschaftsform, in welcher das Staatswesen von einer religiösen Organisation und deren Führern gelenkt wird. Die kirchlichen Zwecke sind den weltlichen übergeordnet. Beispiele: altes Ägypten, Tibet (Lamaismus).

(griech. [F.]) Gottesherrschaft

(griech.; Gottesherrschaft) ist die Bezeichnung für eine Herrschaftsform, bei der religiöse und staatliche Ordnung identisch sind, also entweder in der Hand derselben Organe, nämlich der religiösen Oberhäupter, liegen (so die mosaische Th.) oder wenigstens von diesen beherrscht werden. Die Th. unterscheidet sich insofern von dem von Augustinus geprägten Begriff des Gottesstaates, in dem weltliche und geistliche Organisation nebeneinander bestehen, dessen Ziel aber die Verwirklichung der Herrschaft Gottes auf Erden ist. Noch stärker ausgeprägt ist die Herrschaft der religiösen Oberen in der Hierokratie (Priesterherrschaft), in der die Regierungsgewalt ausschließlich von Klerikern als den Stellvertretern Gottes wahrgenommen wird; diese Herrschaftsform bestand in Tibet bis zur Besetzung durch die Volksrepublik China (Lamaismus). Eine Ausstrahlung theokratischer Grundgedanken war im Mittelalter die Zweischwerterlehre. Dagegen nimmt der Papst eine Doppelstellung als geistliches Oberhaupt der Kirche und weltlicher Herrscher im Vatikanstaat ein.




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