Thomasius, Christian

(1655-1728), Hochschullehrer, bedeutender Vertreter des Naturrechts, entwickelte die rechtsphilosophischen Lehren Pufendorfs weiter. Er unterschied zwischen dem göttlichen Recht, das für den inneren Bereich der Seele und des Gewissens gilt, und dem natürlichen Recht, nach dem sich die äußere Ordnung des Staates und der Gesellschaft bestimmt. In seinen Schriften hat sich T. für die Verbreitung von Gedanken der Aufklärung eingesetzt und dadurch nachhaltigen Einfluss auf das deutsche Geistesleben des beginnenden 18. Jh. ausgeübt.




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