Tierversicherung

Die T. ist eine Art der Schadensversicherung, bei der der Versicherer für den Schaden einzustehen hat, der durch den Tod (Verenden, Nottötung) eines versicherten lebenden Tieres entsteht. Die sog. Schlachtviehversicherung für das Fleisch getöteter Tiere ist dagegen eine normale Schadensversicherung. Für die T. gelten über die allgemeinen Bestimmungen hinaus (Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen) keine Sonderregelungen mehr. Von der T. zu unterscheiden ist eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der von einem Tier verursachten Schäden.




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