Topik

In Griechenland wurde die T. von Aristoteles als Lehre von den allgemein anerkannten Begriffen und Sätzen ausgebildet. In der Rechtswissenschaft gewinnt die T. in neuerer Zeit Bedeutung als methodischer Weg zur richtigen Rechtsfindung. Dabei geht es zunächst um die Suche nach den Topoi, die als leitende Gesichtspunkte, als Ordnungselemente, Strukturen und Ideengehalte, als Bauelemente oder Vorformen einer noch zu findenden und zu gestaltenden Rechtsregelung (Henke) zu begreifen sind. Die "Kunst des Findens" einer sachgerechten Lösung des Rechtsproblems vollzieht sich in einer Stufenfolge: a) die Erfassung des Sachproblems, b) die Ermittlung der auf das Problem hingeordneten Topoi, c) die Ermittlung des Richtlinien- oder Leitsatzgehaltes dieser Topoi, d) die ihnen entsprechende Wahl oder Entscheidung unter den in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten des gestellten Sachproblems. - Grundlegend: Th. Viehweg: Topik u. Jurisprudenz.
Tortur (lat.) Folter.

ist die Lehre von den gängigen, allgemein anerkannten Begriffen, Sätzen und Argumenten. Lit.: Viehweg, T., Topik und Jurisprudenz, 5. A. 1974; Schramm, M., Die Prinzipien der aristotelischen Topik, 2004

bei der Rechtsfindung Rechtsanwendung.




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