TransportversicherungspoliceVersicherungsurkunde gem. §363 Abs. 2 HGB, §§ 130 ff. VVG, die von dem Versicherer zur Versicherung von Gütertransporten zu Lande oder auf Binnengewässern ausgestellt wird. Durch die positive Orderklausel wird die Transportversicherungspolice zum gekorenen Orderpapier.
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