Transportversicherungspolice

Versicherungsurkunde gem. §363 Abs. 2 HGB, §§ 130 ff. VVG, die von dem Versicherer zur Versicherung von Gütertransporten zu Lande oder auf Binnengewässern ausgestellt wird. Durch die positive Orderklausel wird die Transportversicherungspolice zum gekorenen Orderpapier.




Vorheriger Fachbegriff: Transportversicherung | Nächster Fachbegriff: Transportvertrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen