Umzugskostenpauschale

Im Mietrecht :

Immer wieder gibt es in größeren Wohnungseigentumsanlagen Mietverträge, in denen der Vermieter dem Mieter eine „Umzugskostenpauschale" auferlegt. Die Umzugskostenpauschale hat ihren Grund in der Erfahrung, dass selbst bei sorgfältig durchgeführten Umzügen in der Regel kleine Beschädigungen am gemeinschaftlichen Eigentum nicht vermieden werden können. Häufig unterbleibt allerdings die Beseitigung solcher Bagatellschäden, weil die Kosten unverhältnismäßig hoch wären. Vermieter versuchen deshalb, solche Kosten im Wege einer Pauschale vom umziehenden Mieter zu erhalten. Allerdings kann eine Umzugskostenpauschale zum Nachteil des Mieters nicht in zulässiger Weise vereinbart werden. Eine Vereinbarung der Umzugskostenpauschale als Ersatz kann im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht wirksam sein, weil nach den Grundsätzen des BGB Schadensersatz immer nur dann verlangt werden kann, wenn ein Verschulden und ein Schaden eindeutig vorliegen. Der Vermieter kann auch bei kleinen Schäden Schadensersatz verlangen, allerdings nicht über den einfachen Weg der Pauschale, die einzelnen Schadenspositionen müssen konkret nachgewiesen werden.
Weitere Stichwörter:
Auszug des Mieters, Ersatzansprüche des Vermieters, Hausmeister, Umzugskosten

Bei einer Eigentumswohnung:

Seit der Novelle des Wohnungseigentumsrechts ( WEG-Reform) können die Wohnungseigentümer in Ausübung ihrer Beschlusskompetenz sämtliche Problemkreise wie Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit von Hausgeldzahlungen und Sondergebühren mit Beschlüssen mehrheitlich regeln. Dazu gehört zum Beispiel auch die Einführung einer Umzugskostenpauschale. Damit ist gemeint, dass ein Wohnungseigentümer, der selbst in die Wohnanlage ein- oder auszieht, oder sein Mieter zieht aus oder ein, einen pauschalen Betrag in die Instandhaltungsrücklage einbezahlt.

Dadurch sollen Aufwendungen für zusätzliche Gebrauchsspuren, die höchstwahrscheinlich mit einem Umzug entstehen, finanziell wenigstens teilweise abgedeckt werden. Die Grössenordnung dürfte so bei etwa 50 bis 100 Euro je Umzug liegen.




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