Unfallneurose

Schadensminderungspflicht. Unter Unfallneurose versteht man eine durch einen Verkehrsunfall (Körperverletzung) ausgelöste seelische Störung. Die zur Heilung notwendigen Kosten können ersetzt verlangt werden, jedoch ist der Geschädigte verpflichtet, ihr entgegenzuwirken, andernfalls verletzt er seine Schadensminderungspflicht mit der Folge, daß der Schädiger unter Umständen für eine dadurch bedingte Verlängerung der Krankheit und eine Erwerbsunfähigkeit, die vermeidbar gewesen wäre, nicht aufzukommen braucht. Der Schädiger hat nur für die sogenannte „Aktualneurose“, nicht für eine erst durch Begehrensvorstellungen ausgelöste „Rentenneurose“ einzustehen (BGH).

Schadensersatz (1 a).




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