Unfallskizze

Beweismittel, Fahrzeugspuren. Die Unfallskizze wird von der Polizei, die einen Verkehrsunfall aufnimmt, auf Grund der an Ort und Stelle angefertigten „Handskizze“ - bei der fehlende Maßstäblichkeit durch Maßangaben anhand von Festpunkten ersetzt wird - angefertigt. Sie ist maßstabgerecht und läßt erkennen den Straßenraum, in dem der Unfall sich ereignete, dessen Abmessungen und Besonderheiten, ferner den Stand der Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn vorhandenen Spuren, die Lage von Personen und Gegenständen. Die Unfallskizze ist wegen der alsbaldigen Veränderung der vorgefundenen Situation ein wichtiges Beweismittel für die Rekonstruktion eines Unfallherganges im Strafverfahren. In der Haupt Verhandlung vor Gericht wird sie eingesehen und von ihrem Verfasser im einzelnen erläutert. Dasselbe gilt für Fotos von Unfallstelle und Unfallfahrzeug. Auch sie sind keine selbständigen Beweismittel, sondern müssen von Zeugen beschrieben werden.




Vorheriger Fachbegriff: Unfallschutz | Nächster Fachbegriff: Unfallspuren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen