Unrecht

Verhalten, das im Widerspruch zur Rechtsordnung steht (» Rechtswidrigkeit).

ist das der Rechtsordnung widersprechende Verhalten einschließlich der hieraus erwachsenden Folgen. Geschieht durch ein Verhalten U., so treten grundsätzlich bestimmte Rechtsfolgen ein. Insbesondere hat die Straftat eine Strafe und die unerlaubte Handlung eine Schadensersatzverpflichtung zur Folge. Ausnahmsweise kann eine Verletzung der Rechtsordnung durch einen Rechtfertigungsgrund besonders gerechtfertigt sein, so dass das betreffende Verhalten nicht U. ist. Lit.: Klenner, H., Recht und Unrecht, 2004




Vorheriger Fachbegriff: Unpfändbarkeit | Nächster Fachbegriff: Unrechtsbewusstsein


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen