Unterschieben eines Kindes

(§ 169 StGB) ist der — Straftatbestand, der erfordert, dass jemand mittels — Täuschung anderer ein — Kind in eine tatsächliche, namentlich räumliche Beziehung zu einer Frau zu dem Zweck bringt, es nach der äußeren Sachlage als deren leibliches Kind erscheinen zu lassen, und dass dadurch die behördliche Feststellung des Personenstands gefährdet wird. Das U. e. K. ist ein Fall der —Personenstandsfälschung, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Der Versuch ist strafbar.

Personenstandsfälschung.




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