Urteilsgebühr

ist eine Gerichtsgebühr (Gebühren) die für den Erlass eines Urteils erhoben wird; §§ 25, 26 GerichtskostenG.

(vgl. Anlage 1 zum GKG) ist die mit Erlass eines Urteils grundsätzlich entstehende Gebühr (anders im Sozialgerichtsprozess sowie im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz).




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