Verdienstsicherungsklausel

Sie besteht darin, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Akkordarbeit oder bei einer Entlohnung, die sich nach dem erzielten Umsatz richtet (Provision), einen Mindestverdienst ohne Rücksicht auf Arbeitsergebnis oder Umsatz garantiert. Die V. ist dann Bestandteil des Arbeitsvertrages.




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