Verfassungseid

ist der Eid zur Wahrung und Achtung der Verfassung; in der BRD leisten z.B. der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die Bundesminister und die Beamten den Verfassungseid.




Vorheriger Fachbegriff: Verfassungsdurchbrechung | Nächster Fachbegriff: Verfassungsentwicklung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen