Vermögensbildung

Nach der Definition des Begriffes Vermögen hat jeder von uns zumindest etwas davon, zum Beispiel eine Forderung auf Zahlung von Arbeitslohn oder eine Forderung aus einem Mietvertrag auf Überlassung der Wohnung und so weiter. Dennoch besteht eine erhebliche Ungleichheit in der Verteilung von Vermögen derart, daß wenige sehr viel und viele sehr wenig haben. Dies gilt vor allem für das Produktivvermögen, das heißt für Eigentum und andere Rechte an Produktionsmitteln. Seit dem Zweiten Weltkrieg wird versucht, diese Ungleichheit wenigstens etwas zu verringern, indem die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten gefördert wird. Dies geschah zunächst vor allem auf dem Gebiet der Sparförderung und der Förderung von Wohnungseigentum und Eigenheimen. Später kam die Förderung «vermögenswirksamer Leistungen« hinzu (624-Mark-Gesetz). Durch alle diese Maßnahmen wurde aber das Produktivvermögen nicht berührt, sieht man von der (weitgehend mißglückten) Bemühung ab, bundeseigene Betriebe (VW-Werk, VEBA) auf dem Wege sogenannter Volksaktien zu privatisieren. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz aus dem Jahre 1989 versucht nun, auch die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am Produktivvermögen zu fördern, z. B. indem auch der Kauf von Aktien oder Anteilen an Kapitalanlagegesellschaften sowie eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn des Unternehmens, in dem sie tätig sind, steuerlich begünstigt werden. Es bleibt abzuwarten, ob dies endlich den erhofften Erfolg bringen wird.




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