Versicherungsagent

Die Tätigkeit des Versicherungsagenten ist im Gesetz über den Versicherungsvertrag beschrieben. Danach ist ein Versicherungsagent mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betraut. In der Regel ist er dazu bevollmächtigt, in seinem Tätigkeitsgebiet Anträge auf Schließung, Verlängerung oder Änderung eines Versicherungsvertrags sowie den Widerruf solcher Anträge entgegenzunehmen; ferner ist er befugt, die Anzeigen des Versicherungsnehmers während der Laufzeit des Versicherungsvertrags entgegenzunehmen und Kündigungs-, Rücktritts- sowie sonstige Erklärungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, anzunehmen. Er darf auch die von der Versicherungsgesellschaft ausgefertigten Versicherungsscheine oder Verlängerungsscheine aushändigen und Versicherungsprämien sowie Zinsen und Kosten annehmen, sofern er sich im Besitz einer vom Unternehmen unterzeichneten Prämienrechnung befindet.

Ein Versicherungsagent kann hauptberuflich tätig sein, mit Wissen der Gesellschaft aber auch gelegentlich oder nebenberuflich arbeiten, wie es z. B. in der Bankenbranche häufig vorkommt.
Neben der sehr oft ausgeübten Tätigkeit als Vermittlungsagent gibt es noch das Berufsbild des Abschlussagenten, der die Befugnis hat, im Namen des Versicherungsunternehmens Verträge abzuschließen.

§§ 43 ff VVG

siehe Versicherungsvertreter

ist die überholte Bezeichnung für Versicherungsvertreter.




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