Versicherungswert

nach der Legaldefinition des § 88 VVG versteht man unter dem Versicherungswert den Betrag, den der Versicherungsnehmer in einer Sachversicherung zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.

Schadensversicherung.




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