| Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder(VBL), eine dem Bundesfinanzministerium unterstellte öffentlich-rechtliche Anstalt in Karlsruhe, an der u. a. die Bundesverwaltung (Ausnahme: Bundesbahn, Bundespost), die meisten Länder, die Träger der Sozialversicherung beteiligt sind. Die VBL bietet zusätzliche tarifvertraglich begründete Alters- und Hinterbliebenenversorgung. 
  
   
 Weitere Begriffe : Vorbelastungshaftung | Ausschlagung einer Erbschaft | Vorwerfbares Handeln | 
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