Vorbelastungshaftung

(Unterbilanzhaftung): Haftung der Gesellschafter einer GmbH im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft in dem Fall, dass im Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft das eingezahlte Kapital schon ganz oder teilweise verbraucht ist. Die Gesellschafter einer GmbH haften in solchen Fällen anteilig für die Wertdifferenz zwischen dem Stammkapital und dem Gesellschaftsvermögen, die sich am Stichtag der Eintragung aus Vorbelastungen der GmbH ergibt. Die Vorbelastungshaftung tritt erst nach Eintragung der Gesellschaft ein, da die Wertdifferenz erst am Tag der Eintragung festgestellt werden kann. Vor Eintragung der GmbH trifft die Gesellschafter der Vor-GmbH eine Verlustdeckungshaftung (Vor-GmbH).

Gründungsgesellschaft.




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