Vorbeifahrt

Engpaß. Vorbeifahrt nennt man den Verkehrsvorgang, bei dem ein Fahrzeug an einem haltenden (oder nahezu haltenden) anderen Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn sich vorbeibewegt (Gegensatz: Überholen). Der Gegenverkehr hat Vorrecht. Wie beim Überholen ist zu blinken (§ 6 StVO).
Ferner kann unter Vorbeifahrt das durch Zeichen 222 vorgeschriebene Passieren einer Fahrbahnstelle (Verkehrsinsel, Baustelle usw.) gemeint sein.




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