Verteilung

ist die Aufteilung eines Gegenstands auf mehrere Berechtigte (z. B. V. des Steueraufkommens, V. des Erlöses der Zwangsversteigerung §§105 ff. ZVG, V. bei Aufhebung einer Gemeinschaft § 752 BGB). Lit.: Möhring-Hesse, M., Die demokratische Ordnung der Verteilung, 2004




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