Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland

ist der am 12. 9. 1990 nach den Zweiplusvierverhandlungen abgeschlossene Vertrag zwischen der bisherigen Bundesrepublik Deutschland, der bisherigen Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierten Siegermächten des zweiten Weltkrieges. Lit.: Blumenwitz, D., Der Vertrag vom 12. 9. 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, NJW 1990, 3041




Vorheriger Fachbegriff: Vertrag | Nächster Fachbegriff: Vertrag im Privatrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen