ViehseuchenbekämpfungDie Veterinärüberwachung ist geregelt im Fleischbeschaugesetz und im Viehseuchengesetz. Die veterinärpolizeilichen Massnahmen des ViehseuchenG.es betreffen insbes.: Einschleppung von Viehseuchen aus dem Ausland, die Bekämpfung von Seuchen (Anzeigepflicht, Schutzmassregeln - Hundesperre! -, u. a.), Strafmassnahmen. 
  
   
 Weitere Begriffe : Zwangsmietvertrag | Ehegattentestament | Vorbereitendes Verfahren  | 
					      
      			      				
 
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