Viehtreiben

Das Recht zum V. auf einem fremden Weg wurde in früherer Zeit durch Einräumung einer "Wegegerechtigkeit" gewährt, und kann es auch heute noch, § 1018 BGB. Solche waren und sind neben dem Recht zum V. auch das Reitrecht und das Fahrtrecht.

Tiere im Straßenverkehr.




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